Gefährdungsanalyse für Trinkwasserinstallationen

Mit der Neuregelung durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung” werden die Pflichten des Betreibers einer Trinkwasserinstallation, also Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI), bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen, festgelegt. Dabei ist gemäß §16, Absatz 7, Nummer 2 TrinkwV (Trinkwasserverordnung) 2001 die Durchführung einer Gefährdungsanalyse der Trinkwasserinstallationen obligatorisch. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation (UsI) haben deshalb die Pflicht, bei Bekanntwerden einer Kontamination des Trinkwassers durch Legionellen unverzüglich eine Gefährdungsanalyse durch hierfür zugelassenes und zertifiziertes Fachpersonal erstellen zu lassen. Gemäß der Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Trinkwasserverordnung heißt es hierzu:

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EMPFEHLUNGEN DES UMWELTBUNDESAMTES

„Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z. B. Fortbildung nach VDI 6023, Zertifikat, Kategorie A; Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima; DVGW-Fortbildungen zur Trinkwasserhygiene etc.). Die relevanten technischen Regelwerke und zugehörige Kommentierungen müssen den Sachverständigen in jeweils aktueller Form vorliegen und bekannt sein.“

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MORSCH FÜHRT GEFÄHRDUNGSANALYSE AUF LEGIONELLEN IM TRINKWASSER DURCH

Alle diese Voraussetzungen erfüllt die Firma Morsch vollumfänglich und wir sind deshalb bestens gerüstet, Ihre Anlagen, falls erforderlich, entsprechend zu begutachten und die Gefährdungsanalyse der Trinkwasserinstallation zu erstellen.

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